Veranstaltungen

September
Mittwoch

Zeugenbeistand in Strafsachen

AK Strafrecht
Beginn 18.30 Ende 20.30

Termin: Mittwoch, 18.09.2024, von 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr

Ort: wird noch bekannt gegeben

 

Es referiert

Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Lubitz, Fachanwalt für Strafrecht,

zum Thema

"Zeugenbeistand in Strafsachen".

 

Um vorherige Anmeldung unter ak-strafrecht@berliner-anwaltsverein.de wird gebeten.

Für Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins und des Deutschen Anwaltsvereins ist die Teilnahme kostenlos; ausschließlich ihnen wird die Teilnahme bestätigt und entsprechend – zum Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres – eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO ausgestellt.

Oktober
Mittwoch

Verteidigung in der Hauptverhandlung mit Blick auf die Revision

AK Strafrecht
Beginn 18.30 Ende 20.30

Termin: Mittwoch, 16.10.2024, von 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr

Ort: wird noch bekannt gegeben

 

Es referiert

Herr Prof. Dr. Lucian Krawczyk

zum Thema

"Verteidigung in der Hauptverhandlung mit Blick auf die Revision".

 

Um vorherige Anmeldung unter ak-strafrecht@berliner-anwaltsverein.de wird gebeten.

Für Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins und des Deutschen Anwaltsvereins ist die Teilnahme kostenlos; ausschließlich ihnen wird die Teilnahme bestätigt und entsprechend – zum Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres – eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO ausgestellt.

November
Mittwoch

Praxis der Vermögensabschöpfung, insbesondere bei BtM-Delikten

AK Strafrecht
Beginn 18.30 Ende 20.30

Termin: Mittwoch, 20.11.2024, von 18:30 Uhr bis ca. 20:30 Uhr

Ort: wird noch bekannt gegeben

 

Es referiert

Herr RA Jens Palupski

zum Thema

"Praxis der Vermögensabschöpfung, insbesondere bei BtM-Delikten".

 

Um vorherige Anmeldung unter ak-strafrecht@berliner-anwaltsverein.de wird gebeten.

Für Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins und des Deutschen Anwaltsvereins ist die Teilnahme kostenlos; ausschließlich ihnen wird die Teilnahme bestätigt und entsprechend – zum Ende des jeweiligen Kalenderhalbjahres – eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO ausgestellt.