Dieter Schüll, Bürovorsteher und Inkasso-Spezialist, Düsseldorf
Online-Seminar (Adobe Connect - Sie erhalten vor der Veranstaltung einen Link zum virtuellen Seminarraum.)
Teilnahmebeitrag für Mitglieder: 60,00 EUR, für Nichtmitglieder: 90,00 EUR zzgl. UST.
Mit (ggf. FAO-) Teilnahmebescheinigung. Anmeldung per Mail: mail@berliner-anwaltsverein.de. Sie erhalten als Bestätigung die Rechnung ca. eine Woche vor der Veranstaltung.
Welche Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter in der Zwangsvollstreckung kennt es nicht: Das Vermögensverzeichnis ist abgegeben, und schon beim ersten Durchlesen fallen einem „Ungereimtheiten“ auf oder aber man stellt „Lücken“ fest.
In diesem praxisorientierten Seminar gibt der Referent wertvolle und erprobte Tipps, wie man Vermögensverzeichnisse so geschickt und effzient auswertet, dass man vor allem die „versteckten Vollstreckungsansprüche“ hinter den Auskünften entdeckt.
Folgende Themen werden dabei behandelt:
- Vorbereitung auf den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft
- schriftliche oder mündliche Fragerechte des Gläubigers bei Abnahme der Vermögensauskunft – Nachbesserung oder Ergänzung ?
- Wann ist der Gerichtsvollzieher verpflichtet, Zusatzfragen des Gläubigers im Termin zu stellen?
- nur Antrag auf Vermögensauskunft oder doch Einbeziehung weiterer Module im Auftrag an den Gerichtsvollzieher?
- Antrag auf Erlass des Haftbefehls § 802g in Verbindung mit § 802g Abs. 2 ZPO noch sinnvoll – alternativ?
- das Formular Vermögensverzeichnis (Hauptblatt) sowie Ergänzungsblätter (Lebensversicherung, Grundeigentum, Gewerbe etc.)
Punkt für Punkt ausgewertet – welche Informationen helfen wirklich
- Auswertung der Schuldnerauskünfte in Bezug auf Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- aus dem Vermögensverzeichnis erkennbare, aber auch „versteckte“ Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten
- wann muss das Vermögensverzeichnis nachgebessert oder ergänzt werden?
- Neuigkeiten rund um den § 802d ZPO zur erneuten Abgabe der Vermögensauskunft innerhalb der Zwei-Jahresfrist