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  • Richter- und Anwaltschaft im Dialog: Aktuelle Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg zur Sozialversicherungspflicht (Abgrenzung abhängige Beschäftigung/selbständige Tätigkeit)

Veranstaltungen

Datum
Februar
Montag

Ärztliches Berufsrecht zwischen Tradition und Trends: Grundlagen und aktuelle Fälle

AK Medizinrecht
Beginn 18.00 Ende 20.00

Termin: Montag, 10.02.2025, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr

Ort: Angabe folgt

Es referiert

Herr RA Dr. Sebastian Braun, FA Medizinrecht,

zum Thema

"Ärztliches Berufsrecht zwischen Tradition und Trends: Grundlagen und aktuelle Fälle".


Für Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins und des Deutschen Anwaltsvereins ist die Teilnahme kostenlos; ausschließlich ihnen wird zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres eine Teilnahmebescheinigung (§ 15 FAO) ausgestellt.

Um Anmeldung vorab unter ak-medizinrecht@berliner-anwaltsverein.de wird höflich gebeten.

Montag

AK Sozialrecht: Februar-Sitzung

AK Sozialrecht
Beginn 17.30 Ende 19.30 Ort Berlin

Termin: Montag, 17.02.2025, von 17:30 Uhr bis ca. 19:30 Uhr

Ort: DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin

 

Themenangabe folgt

 

Um vorherige Anmeldung unter ak-sozial@berliner-anwaltsverein.de wird gebeten.

Für Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins und des Deutschen Anwaltsvereins ist die Teilnahme kostenlos; ausschließlich ihnen kann die Teilnahme bestätigt und entsprechend – zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres – eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO ausgestellt werden.

März
Montag

AK Sozialrecht: März-Sitzung

AK Sozialrecht
Beginn 17.30 Ende 19.30 Ort Berlin

Termin: Montag, 17.03.2025, von 17:30 Uhr bis ca. 19:30 Uhr

Ort: Steuerberaterverband Berlin-Brandenburg e.V., Haus der Verbände, Littenstraße 10, 10179 Berlin

 

Themenangabe folgt

 

Um vorherige Anmeldung unter ak-sozial@berliner-anwaltsverein.de wird gebeten.

Für Mitglieder des Berliner Anwaltsvereins und des Deutschen Anwaltsvereins ist die Teilnahme kostenlos; ausschließlich ihnen kann die Teilnahme bestätigt und entsprechend – zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres – eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO ausgestellt werden.