Herzlich willkommen beim Berliner Anwaltsverein!
Der Berliner Anwaltsverein e. V. ist die Interessenvertretung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Berlin. Seine Entstehungsgeschichte reicht bis in das Jahr 1853 zurück.
Mit 4.400 freiwilligen Mitgliedern ist er das größte Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Neben der Interessenvertretung für die Berliner Anwaltschaft bietet der Berliner Anwaltsverein seinen Mitgliedern Fortbildung sowie fachlichen und persönlichen Austausch: Die Arbeitskreise des Berliner Anwaltsvereins führen ehrenamtlich organisierte Fortbildungsveranstaltungen mit fachlichen Diskussionen (mit FAO-Bescheinigung) durch; die Teilnahme ist kostenlos für Mitglieder. Gemeinsam mit dem Kammergericht und der Berliner Justiz organisiert der Berliner Anwaltsverein die Fortbildungsreihe „Richter- und Anwaltschaft im Dialog“ zur Berliner Rechtsprechung.
Der Berliner Anwaltsverein ist Herausgeber des Berliner Anwaltsblatts. Jährlich veranstaltet er zudem das Berliner Anwaltsessen (seit 1927) und die Berliner Konferenz der Europäischen Rechtsanwaltschaft. Auch soziales Engagement ist ein wichtiger Bestandteil seiner Arbeit: mit dem Projekt „Anwälte gehen in die Schule“, der Rechtsberatung für Jugendliche und der Unterstützung für ehrenamtliche anwaltliche Vormundschaften für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge.