Vormundschaft für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge

Gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer Berlin rief der Berliner Anwaltsverein im Januar 2016 die Berliner Anwaltschaft dazu auf, ehrenamtliche Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu übernehmen. Mehr als 900 Berliner Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erklärten sich hierzu bereit und haben in der Folge eine ehrenamtliche Vormundschaft übernommen.

Der Berliner Anwaltsverein förderte die ehrenamtlichen Vormundschaften durch drei Info-Abende im Jahr 2016. Außerdem unterstützt der Berliner Anwaltsverein die Arbeit der Vormünder durch die halbjährlichen Veranstaltungen „Erfahrungsaustausch Vormundschaft“, die Termine finden Sie hier.